Was ist eine EEG?
Eine Erneuerbare Energiegemeinschaft (EEG) ist eine organisierte Gruppe von Einzelpersonen oder Unternehmen, die sich zusammenschließen, um gemeinsam erneuerbare Energiequellen wie Sonnen-, Wind- oder Wasserenergie zu nutzen. Innerhalb des Konzessionsgebiets eines einzelnen Netzbetreibers können EEGs Energie in Form von Strom, Wärme oder erneuerbarem Gas erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen, indem sie die Infrastruktur des Netzbetreibers, z. B. das Stromnetz, nutzen. Die Mitglieder einer EEG erzeugen und teilen ihre Energie lokal, was nicht nur kosteneffizienter und umweltfreundlicher ist, sondern auch ihre Energieunabhängigkeit stärkt.
Was ist eine BEG?
Für Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) gelten ähnliche Regelungen wie für EEG.
Der Unterschied besteht darin, dass BEGs nur elektrische Energie erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen dürfen, ohne auf erneuerbare Energiequellen beschränkt zu sein, und sich über mehrere Netzbetreibergebiete in Österreich erstrecken können. Sie sind also nicht an ein Umspannwerk gebunden. Mitglieder einer BEG können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein, wobei nicht die Gewinnerzielung, sondern der gemeinschaftliche Energiebetrieb im Vordergrund steht. Im Gegensatz zu EEGs können sich auch größere Unternehmen und Energieversorgungsunternehmen an BEGs beteiligen, jedoch ohne Kontrollmacht auszuüben. Damit soll sichergestellt werden, dass natürliche Personen und kleinere Akteure einen bestimmenden Einfluss behalten.
Was ist ein Smartmeter?
Ein Smartmeter, auch intelligenter Stromzähler genannt, ist ein modernes Gerät zur Erfassung des Energieverbrauchs in Haushalten und Unternehmen. Er zeichnet den Strom-, Gas- oder Wasserverbrauch digital auf und übermittelt die Daten automatisch an den Energieversorger. Dies ermöglicht eine genauere und zeitnahe Abrechnung sowie eine bessere Überwachung und Steuerung des Verbrauchs. Smartmeter bieten auch die Möglichkeit, den Energieverbrauch in Echtzeit zu verfolgen, was den Nutzern hilft, ihren Energieverbrauch effizienter zu gestalten und Energiekosten zu senken.
Steuerrechtliches zu PV-Anlagen
Einkünfte aus der Einspeisung von bis zu 12.500 kWh elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen sind einkommensteuerbefreit, sofern die Engpassleistung der Anlage 25 kWp nicht überschreitet. Diese Befreiung erleichtert es Einzelpersonen und Unternehmen, erneuerbare Energien zu nutzen und zu fördern.
Bei der Umsatzsteuer gibt es Unterschiede je nach Nutzung: Für Strom, der an Wiederverkäufer wie OeMAG oder andere Energieversorger geliefert wird, übernimmt der Wiederverkäufer die Umsatzsteuerschuld. Das bedeutet, dass diese direkt vom Energieversorger für den Stromlieferanten abgeführt wird und der Lieferant eine Nettogutschrift erhält, die auf sein Konto überwiesen wird.
Für den selbst verbrauchten Strom müssen Photovoltaikanlagenbetreiber die Umsatzsteuer von 20 % selbst an das Finanzamt abführen. Dies geschieht im Rahmen der monatlichen oder quartalsmäßigen Umsatzsteuererklärung, es sei denn, es greift die Kleinunternehmerregelung.
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine steuerrechtliche Beratung! Für eine detaillierte und individuelle Beratung empfehlen wir das Gespräch mit einem Steuerberater, um alle spezifischen Fragen und Details zu Ihrer Anlage und Situation zu klären.
Wo finde ich meine Zählpunktnummer (ZP-Nummer)?
Die Zählpunktnummer (ZP-Nummer) ist eine 33-stellige Kennung, die immer mit „AT“ beginnt. Du findest sie auf deiner Stromrechnung, im Netznutzungsvertrag oder im Kundenportal deines Netzbetreibers, z. B. bei Tinetz bzw. Kärnten Netz. Es gibt eine Zählpunktnummer für den Verbrauch aus dem Netz und eine weitere für die Einspeisung ins Netz. Diese ZP-Nummern sind wichtig, um deinen Stromzähler eindeutig zuordnen zu können – egal, ob du Strom einspeist oder beziehst.
Was ist eine Nahbereichsabfrage und warum brauche ich sie?
Die Nahbereichsabfrage zeigt, ob du mit anderen Mitgliedern einer Stromgemeinschaft (EEG/BEG) am gleichen Teil des Stromnetzes angeschlossen bist, also am selben Trafo (lokal) oder demselben Umspannwerk (regional). Nur wenn das zutrifft, kannst du vom vergünstigten Stromaustausch innerhalb der Gemeinschaft profitieren. Die entsprechenden Informationen erhältst du direkt beim Netzbetreiber, beispielsweise über das Kundenportal oder durch eine Anfrage.
Nahbereichsabfrage Tinetz
Nahbereichsabfrage KNG
Ich habe mich angemeldet – wie geht es jetzt weiter?
Nach deiner Anmeldung wird dein Antrag zusammen mit anderen an den Netzbetreiber übermittelt. Die Übermittlung findet einmal pro Woche statt. Der Netzbetreiber prüft die Daten und sendet dir im Netzportal einen Freigabelink, der von dir bestätigt werden muss. Anschließend erhältst du alle Informationen zur Teilnahme an der Stromgemeinschaft direkt von uns – einfach, transparent und Schritt für Schritt erklärt.
Wann wird abgerechnet?
Die Energieversorger rechnen monatlich oder jährlich ab, je nach Einstellung. Dein Stromverbrauch wird von der Stromgemeinschaft frühestens am 20. des Folgemonats abgerechnet und per SEPA-Lastschrift eingezogen – siehe auch Mitgliedschaft Punkt 3.0. Einspeiser erhalten ihre Gutschrift spätestens zwei Wochen danach. Unser Tipp: Stelle beim Energieversorger auf monatliche Abrechnung um. Das schafft mehr Transparenz und schützt vor zu hohen Vorauszahlungen.
Info: Die Umstellung geht meist direkt im Kundenportal oder per E-Mail (z. B. TIWAG: sc@tiwag.at oder KELAG: kundenservice@kelag.at).
Fragen?

Erklärvideo der Österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften